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  • AutorenbildPrim. Dr. Müller-Muttonen

24. April: Tag des Lärms

Was Sie über Lärm wissen sollten ...


24. April: Tag des Lärms. Lärm nimmt mittlerweiler österreichweit Platz 2 der Berufserkrankungen ein. Dieser Tag soll die Öffentlichkeit für Lärm als Umweltthema sensibilisieren. Lärm kann nicht nur störend sein, sondern auch die Gesundheit am Arbeitsplatz erheblich beeinträchtigen.


Lärm als Risikofaktor für die Gesundheit

 „Lärmschwerhörigkeit stellt die am zweit häufigsten auftretende Berufskrankheit dar und verursacht nicht nur erheblichen wirtschaftlichen Schaden, sondern bedeutet auch einen immensen Verlust an Lebensqualität für die Betroffenen.“, so Prim. Dr. Müller-Muttonen.

 

Im Jahr 2022 hat die AUVA in Österreich 615 Fälle von "durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit" anerkannt, 100 davon alleine in Kärnten. Der Anteil dieser Fälle, als "BK-33" bezeichnet, lag dabei wie üblich bei über 50 Prozent aller anerkannten Berufskrankheiten und nimmt österreichweit Platz 2 der Berufserkrankungen ein.



Welche Berufsgruppen sind besonders betroffen?

Besonders in Arbeitsstätten mit intensivem Maschineneinsatz (Produktion) oder auf Baustellen ist der Lärmpegel oft besonders hoch. In solchen Situationen haben Arbeitnehmer:innen das Recht, dass ihr Gehör vor Beginn der Tätigkeit und regelmäßig währenddessen untersucht wird. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, den Lärmpegel an Arbeitsplätzen gemäß dem Stand der Technik zu bewerten, beispielsweise durch Messungen. Wenn Lärmgrenzen überschritten werden, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Jedoch besteht das Recht auf Schutz bereits bei niedrigerer Belastung.



Welche Gesundheitsschäden verursacht Lärm?

Langfristige Exposition gegenüber hohem Lärmpegel am Arbeitsplatz kann zu einer Reihe von Gesundheitsproblemen führen, darunter Hörverlust, Stress, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, erhöhter Blutdruck und das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Lärmschwerhörigkeit ist nicht therapier- oder heilbar!

 

Um Gehörschäden zu vermeiden, sollte die Exposition gegenüber Lärm am Arbeitsplatz den Auslösewert für gehörgefährdenden Lärm von 80 dB (Mittelwert normiert auf 8 bzw. 40 Stunden) bzw. 135 dB (Spitzenwert) nicht überschreiten. Die Lärmbelastung hängt von der Schallintensität und der Dauer der Einwirkung auf den Menschen ab.


AMI Kärnten - Ihr Ansprechpartner zum Thema LÄRM.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Lärm am Arbeitsplatz zu reduzieren, darunter die Verwendung von Schallschutzmaterialien, die Wartung von Maschinen, die Lärmminderung, die Schaffung von ruhigen Arbeitsbereichen und die Bereitstellung von Gehörschutzgeräten für Mitarbeiter.

 

Die Anwendung angemessener Lärmschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu schützen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.


 

Sie haben Fragen? 

Für Fragen rund um das Thema LÄRM steht Ihnen Ihr:Ihre AMI Arbeitsmediziner:in gerne zur Verfügung. Wir erstellen Ihr individuelles Lärmschutzkonzept für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen. 

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