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  • AutorenbildPrim. Dr. Müller-Muttonen

Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz


Digitalisierung, demografischer Wandel, flexibleres Arbeiten beeinflussen aktuell massiv unsere Arbeitsprozesse. Diese Entwicklungen bergen Chancen, oftmals aber auch Risiken für die Gesundheit von Mitarbeiter:innen.


Die Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen

 

Seit 1. Jänner 2013 regelt das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) klar und verbindlich die Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Als psychische Belastungen gelten alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. (ÖNORM EN ISO 10075-1)

Die Evaluierung psychischer Belastungen bezieht sich dabei auf:

  • die Arbeitsaufgaben bzw. die Tätigkeit: z. B. Arbeitsverdichtung, fehlende Qualifikationen, emotionale und körperlicher Belastungen, fehlende Informationen zur richtigen Tätigkeitsausführung, unklare Arbeitsanforderungen

  • die Arbeitsabläufe: z. B. Zeitdruck, Unterbrechungen, Leistungsdruck, Prozess- und Orientierungsmängel

  • das soziale Klima wie z. B. fehlende Zusammenarbeit, Informationsmängel, Handlungsspielraum, hohe Fluktuation, Mobbing, Vermischung von Arbeit und Freizeit

  • die Arbeitsumgebung wie z. B. Beeinträchtigung der Konzentration durch Lärm, Hitze oder andere Gefahren, isoliertes Arbeiten ohne soziale Kontakte, enge Räume, Zwangshaltungen.

Dies alles kann zu unterschiedlichen Formen von Belastungen führen und wird im Zuge der Evaluierung der psychischen Belastungen ermittelt und beurteilt. Damit soll Folgeerkrankungen wie z.B.

  • chronische Erschöpfung

  • Schlafstörungen

  • Depressionen

  • Herzkreislauferkrankungen

  • Verdauungsstörungen

präventiv begegnet werden.



Vorgehensweise

Der Prozess der Evaluierung benötigt eine gute Vorbereitung und muss stets an den jeweiligen Betrieb angepasst werden.

 

Belastungen werden mittels wissenschaftlich fundierten, standardisierten, geeigneten Verfahren erhoben z. B. Fragebögen, Gruppen- bzw. Einzelinterviews, Beobachtungsverfahren etc. erhoben.


Nutzen der Evaluierung von psychischen Belastungen

  • Bewahrung und Stabilisierung der psychischen und physischen Gesundheit

  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit

  • Aufrechterhaltung von Motivation und Freude an der Arbeit

  • Senkung der Fluktuation und Krankenstandshäufigkeiten

  • Optimierung der Arbeitsabläufe

  • Verbesserung und Stärkung des Arbeitsklimas

  • Imageverbesserung


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