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AutorenbildPrim. Dr. Müller-Muttonen

Technische Überprüfung von Arbeitsmitteln


Unsere aktuellen Schwerpunkte in der Arbeitssicherheit für wiederkehrende und  gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen / Dokumentationen:



Technische Überprüfungen

Als Spezialisten im Bereich der technischen Überprüfung von Geräten gemäß §8 der Arbeitsmittelverordnung (AM VO) möchten wir Ihnen gerne unsere Dienstleistungen anbieten. Wir verstehen die Bedeutung der regelmäßigen Überprüfung und Wartung Ihrer Arbeitsmittel, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und gleichzeitig gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.


Gemäß §8 AM VO sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen technisch überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Unsere erfahrenen Techniker verfügen über das notwendige Fachwissen und die Expertise, um eine gründliche und fachgerechte Prüfung Ihrer Geräte durchzuführen.


Unser Angebot umfasst:

  1. Technische Überprüfung gemäß §8 AM VO: Wir führen eine umfassende Inspektion Ihrer Arbeitsmittel durch, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher betrieben werden können.

     

  2. Erstellung von Prüfberichten: Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie detaillierte Prüfberichte, die alle relevanten Informationen über den Zustand Ihrer Geräte enthalten.


  3. Beratung und Unterstützung: Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Sie bei allen Belangen rund um die Sicherheit Ihrer Arbeitsmittel zu unterstützen.



Feuerbeschau gemäß § 26 K GFPO

Eine Feuerbeschau dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände. Sowohl in Wohnbauten als auch in Gewerbe- und Industrieobjekten ist diese gesetzlich vorgeschrieben und laufend durchzuführen.

 

Je nach Risikobewertung gelten Überprüfungsperioden:

  • bei baulichen Anlagen mit geringem brandschutztechnischem Risiko: alle 15 Jahre

  • bei baulichen Anlagen mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko: alle 9 Jahre

  • bei baulichen Anlagen mit hohem brandschutztechnischem Risiko: alle 5 Jahre

 

Von der Sichtkontrolle des Betriebsgebäudes, der Einarbeitung aller relevanten Prüfprotokolle und der Erstellung der Niederschrift für die Behörde übernimmt unser Ingenieurbürp die gesamten Agenden einer Feuerbeschau. 



Abfallwirtschaftkonzept

Unternehmen müssen für jede Betriebsanlage ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen, in der mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Sie müssen dieses zumindest alle sieben Jahre aktualisieren. Dies wird von behördlicher Seite kontrolliert (Rechtliche Basis: Abfallwirtschaftsgesetz, AWG).

 

Das Abfallwirtschaftskonzept ist außerdem eine verpflichtende Antragsunterlage bei Neu- oder Änderungsgenehmigungen von Betriebsanlagen, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl.

 

Wir machen uns in Ihrem Betrieb ein Bild Ihrer Situation und erstellen Ihnen ein notwendiges Konzept. Weiters beraten wir Sie gerne zu den Themen Ressourcenverwaltung, effizienteres Einkaufen von Materialien, „ReUse“, ökologische Qualität, kosteneffizientes Abfallmanagement etc.

 

Wir legen großen Wert auf Qualität, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit. Durch unsere Dienstleistungen können Sie sicher sein, dass Ihre Geräte den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und Ihre Mitarbeiter in einer sicheren Arbeitsumgebung tätig sind.



Sie haben Fragen oder möchten ein unverbindliches Angebot?

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.  

 

Kontaktieren Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0463/55 866 oder schicken Sie uns hier eine Anfrage:



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