Durch Eignungs-Untersuchungen (Erst- oder Folgeuntersuchung) ist arbeitsmedizinischerseits zu prüfen, ob aufgrund biologischer Arbeitsstoffe eine Gefährdung des Gesundheitszustandes der MitarbeiterInnen vorliegt.
Alle Ärzte und Ärztinnen in unserem Institut sind vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Zentral-Arbeitsinspektorat) dazu ermächtigt, diese Untersuchungen für Ihre MitarbeiterInnen durchzuführen.
Die gesetzlich verpflichtenden Aufzeichnungen verwaltet die AMI Kärnten GmbH mit Hilfe einer eigens dafür eingerichteten, speziellen Software.
Für nähere Informationen bzw. Terminvereinbarungen für Ihr Unternehmen wenden Sie sich am besten an unsere AMI Niederlassung in Ihrer Nähe:
Eignungs- und Folgeuntersuchungen, Untersuchungen bei chemisch toxischen Arbeitsstoffen und Stäuben, Lärm, krebserzeugenden Arbeitsstoffen, biologischen Arbeitsstoffen oder Nachtarbeit
Eignungs- und Folgeuntersuchungen, Untersuchungen bei Lärmeinwirkung, sonstige besondere Untersuchungen sowie Untersuchungen gemäß Strahlenschutzverordnung
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