Wenn bei der Ermittlung von Gefährdungen festgestellt wird, dass die Gefahr einer Berufskrankheit gegeben ist und dadurch einer arbeitsmedizinischen Untersuchung präventive Bedeutung zukommt, bietet die AMI Kärnten GmbH zur Überwachung der Gesundheit Ihrer MitarbeiterInnen,
Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß §§49, 50 und 51 ASchG an. Um einen unnötigen Zeitverlust zu vermeiden, können diese unten angeführten Untersuchungen auch direkt an Ihrem Firmenstandort durchgeführt werden.
Ebenso führt die AMI Kärnten GmbH auch Untersuchungen gemäß Strahlenschutzverordnung vor Ort oder in einer unserer Niederlassungen durch.
Für nähere Informationen bzw. Terminvereinbarungen für Ihr Unternehmen wenden Sie sich am besten an unsere AMI Niederlassung in Ihrer Nähe:
Eignungs- und Folgeuntersuchungen, Untersuchungen bei Lärmeinwirkung, sonstige besondere Untersuchungen sowie Untersuchungen gemäß Strahlenschutzverordnung
Eignungs- und Folgeuntersuchungen, Untersuchungen bei Lärmeinwirkung, sonstige besondere Untersuchungen sowie Untersuchungen gemäß Strahlenschutzverordnung
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